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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1.  Anzahlung und Termine
2. Schlussrechnung
3. Stornobedingungen
4. Zusatzangebote
5. Nutzungsrechte
6. Referenzzwecke
7. Bildstil und Gestaltung
8. Konkrete Wünsche
9. Auswahl der Bilder
10. Höhere Gewalt
11. Salvatorische Klausel
12. Hochzeiten
13. Streitfall
1. Anzahlung und Termine/ Hochzeitstermin
Fotoshooting: Mit Buchung eines Fototermins verpflichtet sich die Person, die das Fotoshooting bucht auch die Kosten zu tragen (160€) zuzüglich Anfahrtskosten. Die Rechnung kann vorab, spätestens aber nach Auswahl der Bilder geleistet werden, dies entscheidet die Fotografin.
Hochzeit: Mit Annahme der AGBs wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar per Überweisung auf das Bankkonto der Fotografin binnen 14 Tagen. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält die Fotografin das vereinbarte Datum und Uhrzeit frei. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Anzahlung gebracht, ist die Fotografin weder zur Durchführung noch zur Reservierung des Termins verpflichtet, das heißt der Vertrag wird aufgelöst.
2. Schlussrechnung
Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung fällig.
3. Stornobedingungen
Fotoshooting: Für den Fall, dass ein Fotoshooting verschoben wird, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, wird der Vertrag aufgelöst.
Hochzeit: Für den Fall, dass das Brautpaar sich dazu entschließt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag von 50% der vereinbarten Auftragssumme zu Bezahlung, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75%, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90% und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100% vom vereinbarten Preis. Wird die Hochzeit verschoben gelten die bereits genannten Stornobedingungen.
4. Zusatzangebot
Fotoshooting: Das Fotoshooting kostet 160€ inkl. 6 Dateien, zuzüglich Anfahrtskosten pro Kilometer 0,30€, ab 1h Anfahrt wird eine Individuelle Anfahrtspauschale berechnet. Optional können auch weitere Dateien erworben werden, pro Datei 10€.
Hochzeiten: Die Fotografin fotografiert die Reportage, Gruppenbilder und die Hochzeitsserie. Wird gewünscht, dass die Fotografin länger als die besprochene Zeit bleibt, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden, je angefangene Stunde 200€. Zuzüglich Anfahrtskosten pro Kilometer 0,30€, ab 1h Anfahrt wird eine Individuelle Anfahrtspauschale berechnet. Zuzüglich für das Brautpaarshooting und Gruppenshooting pro Datei 10€.
5. Nutzungsrecht
Die Fotografin räumt dem Kunden und Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zu nicht-kommerziellen Gebrauch ein.
6. Referenzzwecke
Fotoshooting: Nach dem Fotoshooting kann schriftlich entschieden werden, ob die Fotografin die angefertigten Lichtbilder insbesondere Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich veröffentlichen, vervielfältigt und verwenden darf.
Hochzeit: Das Brautpaar erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die Fotografin die angefertigten Lichtbilder insbesondere Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich veröffentlichen, vervielfältigt und verwenden darf. Ist dies nicht gewünscht, muss die Fotografin schriftlich darüber informiert werden.
7. Bildstil und Gestaltung
Die Kunden sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Den Kunden ist der Stil der Fotografin bekannt und verzichten somit ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.
Brautpaar: Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaars kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Die Fotografin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten des Brautpaares tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden.
8. Konkrete Wünsche
Spezifische Bilder oder Szenen kann die Fotografin nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit der Fotografin abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.
Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, die Genehmigung der Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen.
9. Auswahl der Bilder
Fotoshooting: Die Fotografin schickt nach dem Fotostooting den Kunden einen Kontaktbogen per Mail zu, anhand diesem, kann der Kunde entscheiden, welche Bilder er bestellen möchte. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zurvervügungstellung sämtlicher Bilder. Einen Anspruch auf Herausgabe von Origianldateien (RAW-Dateien) gibt es nicht. Die Fotografin bearbeitet alle Bilder in ihrem Bildstil.
Hochzeit: Die Fotografin wird die Bilder der Hochzeitsreportage sorgfältig auswählen und alle restlichen Bilder dem Brautpaar auf den Stick speichern. Die Bilder der Hochzeitsserie und den Gruppenbildern muss das Brautpaar durchschauen und eine entsprechende Auswahl wie vereinbart treffen. Weitere Dateien können als Einzeldateien erworben werden. Das Brautpaar hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Einen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) gibt es nicht. Die Fotografin bearbeitet alle Bilder in ihrem Bildstil.
10. Höhere Gewalt
Kann die Fotografin durch höhere Gewalt oder durch Krankheit Ihre Leistung nicht erbringen, bemüht sie sich um Ersatz. Ein Schadensersatz ist nicht gelten zu machen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
12. Hochzeiten
Bei Hochzeiten Bedarf es genauere AGBs in direktem Bezug auf die Hochzeit. Diese werden mit Buchung dem Brautpaar gesondert zugeschickt.
13. Streifall
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Villingen-Schwenningen.

 

 
 
 
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